Regeln für den Hofflohmarkt 

🔹 1. Verkaufsfläche
✅ Der Verkauf darf ausschließlich auf dem eigenen Grundstück stattfinden.
❌ Öffentliche Flächen (Straßen, Gehwege, Parks) dürfen nicht genutzt werden.
⚠️ Mieter müssen vorab die Erlaubnis ihres Vermieters einholen. 

🔹 2. Warenangebot
✅ Erlaubt sind ausschließlich gebrauchte Waren (z. B. Kleidung, Bücher, Deko, Spielzeug, Möbel, Fahrräder).
❌ Der Verkauf von Neuware ist untersagt. 

🔹 3. Lebensmittel & Getränke
❌ Der Verkauf von Essen und Getränken ist nicht gestattet. 

🔹 4. Musik & Lärm
❌ Es darf keine Musik abgespielt oder Live-Musik dargeboten werden.
✅ Bitte auf eine angemessene Lautstärke achten, um Nachbarn nicht zu stören. 

🔹 5. Ordnung & Sicherheit
✅ Verkaufsstände müssen sicher aufgebaut sein und dürfen keine Fluchtwege blockieren.
✅ Verkäufer sind für ihre Stände selbst verantwortlich und müssen nach Ende des Flohmarkts alle Waren und Müll entfernen

🔹 6. Wetterbedingungen
🌦️ Der Hofflohmarkt findet bei jedem Wetter statt. Bitte entsprechende Vorkehrungen treffen (z. B. Pavillons, Planen, Regenschutz). 

🔹 7. Anmeldung & Datenschutz
✅ Mit der Anmeldung wird akzeptiert, dass die Adresse des Verkaufsstandorts veröffentlicht wird (z. B. in einer Teilnehmerliste oder auf Werbematerialien). 

🔹 8. Sonstiges
✅ Die Veranstaltung sollte im Rahmen privater Verkäufe bleiben (kein gewerblicher Handel).
✅ Falls erforderlich, sollten behördliche Vorschriften (z. B. Genehmigungen oder Ruhezeiten) eingehalten werden. 

Wichtigste Info 

Für Werbung ist man selbst verantwortlich